Rentenberater Michael Jakele
Der Rentenberater
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Nun steht es fest, die Renten werden im Sommer 2010 nicht steigen. Eingentlich hätten sie sogar sinken müssen auf Grund der letztjährigen Lohnentwicklung. Doch die neue Renten-Schutzklausel verhindert ein Absenken der Bruttorenten. Grund hierfür ist die gegenwärtige Wirtschaftskrise, die die Löhne im letzten Jahr absinken lassen hat. Das Unterlassen dieser Absenkung hat jedoch für die folgenden Jahre konsequenzen, denn zukünftige Rentensteigerungen werden damit verrechnet.

(Quelle:dpa)

Der Rentenberater im Rechts- und Sozialsystem

 

Rentenberater leisten Rechtsberatung/Rechtsdienstleistungen in der gleichen Art und Weise wie ein Rechtsanwalt, nur begrenzt auf das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung und deren Nebengebiete. Die Berufsregeln sind für Rentenberater daher in einem ähnlichen Umfang restriktiv wie bei Rechtsanwälten.

Rentenberater sind freiberufliche qualifizierte Berater für Ihre rechtlichen Angelegenheiten in Rentensachen.

Daher sind Rentenberater keine Hobby-Berater oder unqualifizierte Bevollmächtigte in Rentenangelegenheiten.

Rentenberater haben eine fundierte Ausbildung im theoretischen und praktischen Rentenversicherungsrecht und deren Nebengebiete und sind insbesondere in diesen Rechtsgebieten einem Rechtsanwalt für gewöhnlich fachlich überlegen, da das Sozialversicherungsrecht meist nicht Bestandteil der juristischen Staatsprüfungen ist. Der Rentenberater kommt vom Fach. Meist sind es ehemalige Mitarbeiter der gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung.

Im Gegensatz zu anderen Dienstleistern, kann sich der angehende Rentenberater nicht ohne fundierte Vorkentnisse im Rentenversicherungsrecht selbständig machen.

Ein Rentenberater bedarf der Zulassung/Bestellung des Präsidenten des örtlich zuständigen Landgerichts und untersteht dessen Aufsicht.

Die Zulassung zum Rentenberater erfolgt nur für diejenigen Personen, bei denen die theoretischen und praktischen Kentnisse im Rentenversicherungsrecht nachgewiesen sind. Dafür ist eine zusätzliche Prüfung in der relevanten Sachgebieten notwendig.

 

  • Der Rentenberater ist ein Organ der Rechtspflege
  • Der Rentenberater ist zur Verschiegenheit verpflichtet
  • Der Rentenberater muss unabhängig arbeiten
  • Der Rentenberater darf keine widerstreitenden Interessen vertreten
  • Der Rentenberater tritt für Ihre rechtlichen Interessen in Rentenangelegenheiten ein